Hygienekonzept des SSC Teutonia 1899 e.V.
Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball
Vereins-Informationen
Ansprechpartner für Hygienekonzept: Katharina Liehr, Mail: k.liehr@staging.ssc-teutonia.de,
Adresse Sportstätte: Hakenfelder Straße 29, 13587 Berlin
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
1. Allgemeine Hygieneregeln
· Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
· In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
· Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
· Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
· Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
· Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
2. Verdachtsfälle Covid-19
· Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
· Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
· Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
3. Organisatorisches
· Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
· Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Ralf Kundmueller.
· Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SSC Teutonia 1899 und der Sportstätte Station Hakenfelde / Sportplatz Werder Straße mit den lokalen Behörden abgestimmt.
· Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
· Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
· Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
· Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
· Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
4. Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
· In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
· Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
· Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
· Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
· In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Offizielle und Funktionäre des SSC Teutonia
· Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
· Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
· Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
· Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
· Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
· Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
· Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
· Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
o Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
o Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
· Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
5. Trainingsbetrieb
Grundsätze
· Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
· Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
· Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
· Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
· Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
In der Sportstätte
· Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
· Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
· Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
6. Spielbetrieb
· Abstimmungen mit lokalen Behörden zu Hygienemaßnahmen und zugelassene Personenanzahl in Zone 3
· Allgemeine Organisation von Grundlagen der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)
· Organisation des Ein- und Ausgangsbereichs
· Organisation der Wegeführung und Zuschauerplatzierung
· Organisation von Gastronomie (vor, während und nach Spielen)
· Organisation von Reinigungsvorgängen
· Information der Gast-Teams und Schiedsrichter*innen zu Hygienemaßnahmen
· Organisation von Umkleide- und Duschabläufen (Wechselzeiten)
· Organisation von Mannschaftssitzungen
7. Einschätzung des Infektionsrisikos
Der SSC Teutonia 1899 sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.
Die aufgeführten Maßnahmen gilt es intensiv für die eigenen Rahmenbedingungen zu prüfen und bearbeiten.
Massnahme | Geringes Risiko | Erhöhtes Risiko | Hohes Risiko |
| Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering. | Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden. | Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind. |
Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung) |
Allgemeines zum fußballspezifischen Training | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m) |
Maximale Personenanzahl in allen Zonen | Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben | ||
An- und Abreise der Personen in Zone 1 | An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben | An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben | Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz |
Allgemeine Zutrittsregelungen | Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl | Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl | Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang
Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!) |
Zone 2: Umkleidebereiche | Desinfektionsmöglichkeit
Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz | Desinfektionsmöglichkeit
Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz
Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung | Desinfektionsmöglichkeit
Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause
Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen |
Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich) | Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes | Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes | Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche | Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes | Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes | Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Getränke und Verpflegung | Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen | ||
Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche | Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften | Einmal täglich inkl. Durchlüften | Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften |
Folgende zusätzliche Hinweise zum Arbeitsschutz gelten und sollten im Konzept aufgeführt werden, sofern BG-pflichtige Personen (Vertragsspieler*innen, bezahlte Trainer*innen) in den Trainings- und/oder Spielbetrieb involviert sind. Andernfalls kann dieser Punkt gelöscht werden.
8. Hinweis Vertragsspieler*innen & bezahlte Trainer*innen
· Der Verein SSC Teutonia 1899 ist derzeit kein Arbeitgeber.